Zweck und Grundsätze
HERMES One definiert die Entscheidungsfindung, die Verantwortlichkeiten und die Kontrolle für Vorhaben unterhalb des Projekt-Schwellenwertes in einer Organisation.
Grundsätzlich
- Die Auftraggeberin ist für den Erfolg des Vorhabens (Wirkung) verantwortlich, die Projektleiterin für die erfolgreiche Ausführung (Abwicklung).
- Ein Vorhaben durchläuft immer die drei Phasen: 1. Vorhabenbeginn und -management, 2. Lösungsentstehung und schliesslich 3. Vorhabenende.
- Ohne vorgängige Klärung und offizielle Abnahme von Vorhabengrenzen (finanzielle, zeitliche oder weitere Schwellenwerte, ab welchen HERMES 2022 zwingend wird), -zielen und -auftrag wird keine Durchführungsfreigabe gewährt.
- An die Auftraggeberin wird in regelmässigen Abständen mittels Statusberichten rapportiert.
- Die Auftraggeberin kontrolliert mindestens bei jedem Meilenstein die wichtigsten Eckwerte des Vorhabens und nimmt ggfs. Stellung.
Bei der Durchführungsfreigabe
- Bei der Durchführungsfreigabe sind, neben den Zielen, auch die personellen, finanziellen und instrumentellen Ressourcen geklärt und für die Phase Lösungsentstehung verbindlich zugesagt.
- Bei der Durchführungsfreigabe ist der Risikokontext eines Vorhabens geklärt und die notwendigen Risikosenkungsmassnahmen und deren Kosten sind festgelegt sowie budgetiert.
Beim Vorhabenende
- Resultate des Vorhabens werden durch die Auftraggeberin abgenommen und das Vorhaben wird in offizieller Form abgeschlossen.
- Erarbeitetes Wissen und Erfahrungswerte für kommende Vorhaben werden in der Schlussbeurteilung schriftlich festgehalten.