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Zweck und Grundsätze

HERMES One definiert die Entscheidungsfindung, die Verantwortlichkeiten und die Kontrolle für Vorhaben unterhalb des Projekt-Schwellenwertes in einer Organisation.

 

Grundsätzlich

  • Die Auftraggeberin ist für den Erfolg des Vorhabens (Wirkung) verantwortlich, die Projektleiterin für die erfolgreiche Ausführung (Abwicklung).
  • Ein Vorhaben durchläuft immer die drei Phasen: 1.  Vorhabenbeginn und -management, 2. Lösungsentstehung und schliesslich 3. Vorhabenende.
  • Ohne vorgängige Klärung und offizielle Abnahme von Vorhabengrenzen (finanzielle, zeitliche oder weitere Schwellenwerte, ab welchen HERMES 2022 zwingend wird), -zielen und -auftrag wird keine Durchführungsfreigabe gewährt.
  • An die Auftraggeberin wird in regelmässigen Abständen mittels Statusberichten rapportiert.
  • Die Auftraggeberin kontrolliert mindestens bei jedem Meilenstein die wichtigsten Eckwerte des Vorhabens und nimmt ggfs. Stellung.

 

Bei der Durchführungsfreigabe

  • Bei der Durchführungsfreigabe sind, neben den Zielen, auch die personellen, finanziellen und instrumentellen Ressourcen geklärt und für die Phase Lösungsentstehung verbindlich zugesagt.
  • Bei der Durchführungsfreigabe ist der Risikokontext eines Vorhabens geklärt und die notwendigen Risikosenkungsmassnahmen und deren Kosten sind festgelegt sowie budgetiert.

 

Beim Vorhabenende

  • Resultate des Vorhabens werden durch die Auftraggeberin abgenommen und das Vorhaben wird in offizieller Form abgeschlossen.
  • Erarbeitetes Wissen und Erfahrungswerte für kommende Vorhaben werden in der Schlussbeurteilung schriftlich festgehalten.