Programmstudie erarbeiten
Zweck
Mit der Programmstudie werden die Ziele, der Programmumfang und mögliche Varianten erarbeitet. Die Programmstudie entspricht dem projektübergreifenden Business-Case des Programms. Sie bildet die Grundlage für den Programmmanagementplan und den Programmdurchführungsauftrag.
Grundidee
Mit einem Programm wird in der Regel eine Strategie umgesetzt, um die Ziele der Organisation zu erreichen. Das Programm und seine Projekte müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigen und die Wirtschaftlichkeit muss gewährleistet sein.
Die Programmstudie wird so weit konkretisiert, dass eine dem Vorhaben angemessene Planungsgenauigkeit für Termine, Kosten und Aufwand erreicht wird. Die Risiken und die Wirtschaftlichkeit müssen umfassend über alle Projekte des Programms beurteilt werden können.
HERMES spezifisch
Die Programmstudie mit Situationsanalyse, Programmzielen und groben Anforderungen sowie Umfang und Abgrenzung des Programms werden erarbeitet. Die Beschreibung des Umfangs erfolgt so detailliert, dass der Umfang soweit wie möglich verbindlich festgelegt werden kann. Unter anderem werden die Programm- und Betriebsrisiken ermittelt. Das Ergebnis der Programmrechtsgrundlagenanalyse wird in der Programmstudie berücksichtigt.
Für die Erarbeitung der Varianten werden die Informationen aus dem Marktumfeld einbezogen. Die Beschreibung der Varianten erfolgt so detailliert, dass sie bewertet werden können. Für die Beurteilung der Varianten werden die Beurteilungskriterien festgelegt. Dazu gehören Zielerreichungsgrad, Anforderungsabdeckung und weitere Beurteilungskriterien wie die Einhaltung der Vorgaben, die Machbarkeit, die Risiken und der Nutzen. Die Bewertung wird nachvollziehbar dokumentiert und zeigt den Wissensstand auf, der zum Zeitpunkt der Entscheidung herrscht. Die Programmstudie entspricht dem «Business-Case» und zeigt den Geschäftsnutzen sowie den Bezug zur Strategie und den Zielen der Stammorganisation.
Aktivitäten
- Situationsanalyse erarbeiten und in der Programmstudie festhalten
- Ziele und grobe Anforderungen erarbeiten und mit Programmstakeholdern abstimmen; in der Programmstudie festhalten
- Zielkonflikte erkennen und mit dem Programmauftraggeber bereinigen
- Marktabklärungen treffen und Informationen zu möglichen Lösungen (Produkte, Services usw.) beschaffen
- Erkenntnisse aus Analyse der Programmrechtsgrundlagen in die Programmstudie integrieren
- Varianten beschreiben
- Beurteilungskriterien und ihre Gewichtung festlegen
- Varianten aufgrund der Beurteilungskriterien bewerten
- Auswirkung der Variantenwahl auf das Programm und die voraussichtlichen Projekte beurteilen
- Umfang und Abgrenzung des Programms festlegen
- Strategie für die Programmstrukturierung festlegen, mögliche Projekte skizzieren und den Umfang grob den Projekten zuordnen; Programmziele in Projektziele (Globalziele der Projekte) herunterbrechen
- Programmstudie fertigstellen
- Programmstudie mit Programmauftraggeber und Programmstakeholdern inklusive der Controlling- und Vorgabestellen abstimmen
Beziehungen
Modul | Aufgabe | Verantwortung Aufgabe | Ergebnis | Beteiligt an der Ergebniserstellung |
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Programmgrundlagen | Programmstudie erarbeiten | Programmleiter* | Programmstudie | Programmleiter*, Programmunterstützung |