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Qualitätssicherung führen

Zweck

Mit der Qualitätssicherung wird sichergestellt, dass die im Projektablauf erarbeiteten Ergebnisse die geforderte Qualität aufweisen.

Grundidee

Grundsätzlich wird bei der Qualitätssicherung zwischen "Prüfen" und "Testen" unterschieden:

  • Prüfen umfasst beim System oder beim Produkt die inhaltliche und formale Überprüfung von Dokumenten und die Einhaltung vereinbarter Prozesse/Aufgaben;
  • Testen umfasst die Überprüfung der Erfüllung der Lösungsanforderungen und der Anwendbarkeit der Prozesse am laufenden System.

Die Qualität eines Ergebnisses entsteht während der Erarbeitung. Um die geforderte Qualität sicherzustellen, werden während der Erarbeitung oft mehrere QS-Massnahmen durchgeführt.

Das Prüfen bzw. das Testen am Ende des Erarbeitungsprozesses dient der Abnahme bzw. Genehmigung eines Ergebnisses und bestätigt die Erfüllung der Qualitätsanforderungen an das Ergebnis.

HERMES spezifisch

Die Aufgabe Qualitätssicherung führen umfasst das Prüfen .
Das Testen ist hingegen Gegenstand des Moduls Tests.

Die Prüfung von Ergebnissen wie Vernehmlassungen, Reviews, Audits usw. erfolgt gemäss Projektmanagementplan. Er enthält auch den Prüfplan mit den Ergebnissen und ihren Prüfverfahren sowie Angaben, welche Rolle welche Prüfaufgaben bei klassischer oder bei agiler Vorgehensweise zu erfüllen hat.

Die Prüfungen werden als Aktivitäten im Arbeitsauftrag zur Erarbeitung des entsprechenden Ergebnisses aufgeführt.

Die Ergebnisse einer Prüfung werden im Prüfprotokoll festgehalten.

Der Auftraggeber kann eine Qualitätssicherung der Projektführung beauftragen. Dafür benennt er eine unabhängige Stelle, die direkt an ihn rapportiert. Diese Massnahme erfolgt im Modul Projektsteuerung mit der Aufgabe Projekt steuern.

Aktivitäten

  • Qualitätsziele für die Projektphase bzw. das Release - abgeleitet von den zu erreichenden Zielen - im Projektmanagementplan festlegen.
  • Prüfverfahren und Abläufe gemäss Projektmanagementplan im Arbeitsauftrag festhalten und sicherstellen, dass bei allen Projektbeteiligten ein einheitliches Verständnis besteht.
  • Prüfungen (delegieren und) durchführen (lassen) und Ergebnisse im Prüfprotokoll festhalten.
  • Zweckmässigkeit der Wirksamkeit der Qualitätssicherung bewerten und nötigenfalls Anpassungen vornehmen.

Aufgaben